Die DGB Rechtsschutz GmbH übernimmt für alle Mitglieder der Einzelgewerkschaften des DGB die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.
Sie wird aus Mitteln aller DGB-Gewerkschaften, das heißt auch aus GEW-Mitgliedsbeiträgen, bezahlt. Büros und Service-Points der DGB Rechtsschutz GmbH gibt es flächendeckend im gesamten Bundesgebiet, auch in Hessen.
Dort arbeiten Juristinnen und Juristen („Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre“), die arbeits- und sozialrechtliche Fragen sowie vergleichbare Fragen aus anderen Rechtsgebieten kompetent bearbeiten können. Vermehrt übernehmen die Kolleginnen und Kollegen dort auch beamtenrechtliche Mandate aller Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Es ist erklärtes Ziel, dort die gleiche Kompetenz wie im Arbeits- und Sozialrecht aufzubauen.
Die Beauftragung der DGB Rechtsschutz GmbH erfolgt grundsätzlich über die Landesrechtstelle.
In Eilfällen stehen auch die Büros der DGB Rechtsschutz GmbH als erste Ansprechpartner für GEW-Mitglieder zur Verfügung.
Welches Büro der DGB-Rechtsschutz GmbH zuständig ist, richtet sich in arbeits- und beamtenrechtlichen Angelegenheiten nach dem Arbeitsort. Bei Beschäftigten im hessischen Schuldienst ist dies die Schule. In der Regel kann aber eine Zuordnung nach Schulamt erfolgen.
In sozialrechtlichen Angelegenheit richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort.
In Absprache können unsere Mitglieder zwischen den zuständigen Büros wählen.