Personalrat

Mindestens einmal monatlich setzt sich der Schulpersonalrat mit der Schulleiterin/dem Schulleiter zusammen.  Dabei hat die Schulleiterin/der Schulleiter den Personalrat über alle Vorgänge, die die Beschäftigten wesentlich  berühren, zu informieren. Der Personalrat bringt seinerseits Punkte in die Besprechung ein, die im Rahmen der   Arbeit aufgetaucht sind. Der Personalrat kann Informationen zu ihm wichtigen Themen einfordern.

Beide Seiten sind zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Das bedeutet, dass man sich offen über  Vorhaben und Probleme austauscht. Der Schulpersonalrat bringt die Positionen ein, die er aus dem täglichen  Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen gewonnen hat. Auf diese Weise gestaltet er die Schule mit, denn  gegensätzliche Positionen müssen in vielen Fällen ausgehandelt werden (Mitbestimmungsrecht). Aber auch bei  Themen, bei denen ein Informationsrecht besteht, kann der Austausch unterschiedlicher Auffassungen etwas  bewegen.

Besonders wichtig ist die Beteiligung des Personalrats bei der Vorbereitung des neuen Schuljahres.

Gibt es  Versetzungsanträge und wie werden diese durch die Schulleitung behandelt?
Wie ist die Unterrichtsversorgung?
Ist mit Neueinsteilungen zu rechnen und welcher Fachbedarf soll dann angemeldet werden?
Wird sichergestellt, dass nur die Einstellung qualifizierter Beschäftigter erfolgt?
Wie wird eine mögliche so genannte  "Überbesetzung" der Schule gehandhabt?
Wie ist das Verfahren bei der Stundenplanaufstellung?
Wurden  chwerbehinderte und gesundheitlich Beeinträchtigte nach möglichen Erleichterungen befragt?
Werden Wünsche  der Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt?
Bestehen Einsichtmöglichkeiten, bevor der Plan verkündet wird?
Und  vieles andere mehr.

Der Schulpersonalrat ist Mittler zwischen Kollegium und Schulleitung. Er verstärkt die Signale, die aus dem Kollegium kommen, ist aber auch bei Konflikten zwischen Einzelpersonen und Schulleitung eine wichtige  Institution, die die Schärfe aus so mancher Auseinandersetzung herausnehmen kann. In einer Schule ohne  Schulpersonalrat muss sich gegebenenfalls jede beziehungsweise jeder einzeln mit der Schulleitung  auseinandersetzen.

Aus all diesen Gründen ist es wichtig, dass Schulen einen Personalrat haben. Und auch Sie sollten es sich überlegen, ob Sie als GEW-Mitglied nicht auch selbst für dieses Amt kandidieren wollen.

Der Gesamtpersonalrat ist die Personalvertretung, die beim Staatlichen Schulamt für die Beschäftigten an den Schulen des Schulamtsbereichs eingerichtet ist. Sein Gegenüber ist die Amtsleitung des jeweiligen Staatlichen  Schulamtes. Er ist damit Partner bei allen Entscheidungen, die für den gesamten Bereich des Staatlichen Schulamtes getroffen werden. Bei Personalentscheidungen ist er für Versetzungen und Abordnungen innerhalb  des Staatlichen Schulamtes sowie für die Stellenbesetzungen von stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleiter zuständig.

Der Gesamtpersonalrat berät und unterstützt Kolleginnen und Kollegen, die auf Entscheidungen des Staatlichen  Schulamtes angewiesen oder damit nicht einverstanden sind.

Beispielsweise sind dies

  • gestellte oder abgelehnte Versetzungsanträge,
  • Fehler oder ungünstige Entscheidungen bei der Eingruppierung oder Einstufung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Angestellten),
  • nicht erfolgte Sommerferienbezahlung bei befristeten Verträgen usw.

Gesamtpersonalräte regen im Staatlichen Schulamt an, dass Verwaltungsvorschriften oder Gerichtsurteile, die zu Gunsten der Beschäftigten ergangen sind, auch umgesetzt werden. Jüngere Beispiele dafür sind die Handhabung des Lebensarbeitszeitkontos, die bessere Information für Menschen, die befristete Verträge  unterschreiben oder die Umsetzung der Urteile zur Bezahlung der Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung.

Darüber hinaus beraten und vermitteln Gesamtpersonalräte bei Konflikten, die innerhalb der Schule nicht mehr  gelöst werden können. Gesamtpersonalräte haben ein Netzwerk zu den Schulpersonalräten aufgebaut. Sie  geben wichtige Informationen weiter, beraten die Schulpersonalräte bei aktuellen Fragestellungen und bieten  Schulungsveranstaltungen an, bei denen das Personalvertretungsrecht, aber auch veränderte  Rechtsvorschriften und Urteilen behandelt werden.

Der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer ist beim Hessischen Kultusministerium in Wiesbaden eingerichtet. Sein Verhandlungspartner sollte der Kultusminister sein, der diese Aufgabe jedoch in der Regel an eine vertretungsberechtigte Person delegiert.

Der Hauptpersonalrat befasst sich mit allen Fragen, die alle Beschäftigten im hessischen Schuldienst betreffen. Der Hauptpersonalrat diskutiert mit der obersten Behörde beabsichtigte Erlasse, Verordnungen und Gesetze  und gibt dazu Stellungnahmen ab. Er findet oft die unmittelbare Unterstützung der Beschäftigten, die sich vor  Ort zum Beispiel in Resolutionen und Unterschriftensammlungen für oder gegen bestimmte Vorhaben geäußert  haben.

Der Hauptpersonalrat initiiert Regelungen, die hessenweit erlassen werden müssen, um die Arbeitssituation der  Beschäftigten zu verbessern.

Personalangelegenheiten, die auf der unteren Stufe nicht einvernehmlich  entschieden werden konnten, verhandelt der Hauptpersonalrat mit dem Kultusministerium erneut.  Gegebenenfalls wird eine Einigungsstelle gebildet, die einen Vorschlag zur Einigung zu unterbreiten hat. Der Hauptpersonalrat hat auch im Laufe dieser Wahlperiode an vielen Stellen tragbare Kompromisse erzielt.