Gemeinsam für eine hohe Wahlbeteiligung
Die Verschiebung der Wahl um ein Jahr hat nichts daran geändert, dass wahlberechtigte Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte an den Wahltagen
> gar nicht in der Schule sein werden, da die von ihnen unterrichteten Jahrgänge ausschließlich im Distanzunterricht sind, oder
> nur partiell in der Schule sind, da sie zwischen Präsenzunterricht, Wechselunterricht und Distanzunterricht pendeln.
Eine hohe Wahlbeteiligung ist wichtig, denn sie stärkt die Personalräte auf allen Ebenen. Deshalb bitten wir
Was kann jeder einzelne Kollege und jede einzelne Kollegin tun?
Jede und jeder Wahlberechtigte kann beim Wahlvorstand einen formlosen Antrag auf Briefwahl stellen. Dazu reicht eine E-Mail. Dann bekommt man die Briefwahlunterlagen und schickt sie rechtzeitig vor dem 5. Mai zurück an den Wahlvorstand. Man kann sie auch persönlich übergeben.
Was kann der Wahlvorstand tun?
Der Wahlvorstand informiert alle Wahlberechtigten – vorzugsweise per E-Mail oder im Intranet der Schule – über das Recht, einen solchen Antrag zu stellen. Die Schulleitung ist verpflichtet, eine solche Mail an alle Wahlberechtigten weiterzuleiten. Darüber hinaus kann der Wahlvorstand ein Briefwahllokal einrichten. Dazu schreibt er die Wahlberechtigten an und teilt einen Ort und Termin mit, der für viele Kolleginnen und Kollegen passend erscheint.
Direkt zum Text und den Vordrucken zur Briefwahl
Bild: Auszug aus einer Karrikatur von Thomas Plassmann